DER AUSGLEICHSANSPRUCH
Tankstellenbetreibern steht nach Beendigung des Tankstellenvertrags gemäß den jeweiligen rechtlichen Maßgaben ein Ausgleich für zukünftig entgangene Provisionen aus dem Agenturgeschäft zu.
Dieser Ausgleich wird nicht automatisch fällig, sondern muss gegenüber der Gesellschaft innerhalb eines Jahres nach Vertragsende geltend gemacht werden.
Dazu muss der Betreiber den Stammkundenumsatz seiner Tankstelle konkret nachweisen, denn ohne diesen Nachweis ist die Gesellschaft nicht zur Zahlung verpflichtet.
Durch Analyse der Kassendaten der Tankstelle kann DOCUM diesen Stammkundenumsatz bestimmen und darüber ein Gutachten erstellen, das dann zur Berechnung des Ausgleichsbetrags und zur rechtlichen Durchsetzung des Ausgleichanspruchs herangezogen wird.