BEENDIGUNG DES TANKSTELLENVERTRAGS 

Der Ausgleichsanspruch eines Tankstellenbetreibers wird immer fällig, wenn

  • dem Betreiber von der Gesellschaft fristgerecht gekündigt wird oder
  • der Betreiber aus alters- oder gesundheitlichen Gründen kündigt.

Bei allen anderen Arten der Beendigung des Tankstellenvertrags (fristlose Kündigung durch die Gesellschaft, Kündigung durch den Betreiber aus anderen Gründen, Aufhebungsvereinbarung, Schließung der Tankstelle, Umflaggung) kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls ein Ausgleichsanspruch geltend gemacht werden.

Auch wenn die Gesellschaft grundlegend geänderte oder neue Tankstellenverträge vorlegt, wirkt deren Ablehnung durch den Betreiber rechtlich wie eine Kündigung durch die Gesellschaft, woraus ebenfalls ein Ausgleichsanspruch resultiert.

Wenden Sie sich im Fall einer anstehenden Vertragsbeendigung sofort an Ihren Fachverband bzw. Ihre Wirtschaftskammer oder ziehen Sie einen Rechtsanwalt zu Rate.